Petition: Finzanzierung des Grundbetrages in Werkstätten für Menschen mit Behinderung aus öffentlichen Mitteln

Viele Werkstätten können aufgrund der Krisen der letzten Jahre keine Steigerungsbeträge mehr auszahlen. Gleichzeitig steigen die Lebenshaltungskosten. Viele Werkstattbeschäftige können sich kaum noch was leisten.

Mann in HHO-Werkstatt verschraubt Beschläge an Holzlatten

Mit der Petition fordert die Landesarbeitsgemeinschaft der Caritas Werkstatträte, dass der Grundbetrag beim Entgelt in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) aus öffentlichen Mitteln finanziert wird.

Unabhängig von ihrer Leistung, bekommen alle Werkstattbeschäftigten einen Grundbetrag. Dieser muss von der Werkstatt erwirtschaftet werden. Der Grundbetrag wurde in den letzten Jahren in vier Stufen erhöht. Hinzu kamen die wirtschaftlichen Folgen der Corona‐Krise und des Ukrainekrieges. Dies alles hatte für die Werkstätten dramatische Folgen. So können viele Werkstätten keinen Steigerungsbetrag mehr an die Werkstattbeschäftigten auszahlen. Aufgrund der Krisen werden die Lebenshaltungskosten (Lebensmittel, Heizung, Strom usw.) immer teurer. So können sich viele Werkstattbeschäftigte zusätzliche Kleinigkeiten nicht mehr leisten. Einige haben sogar Schwierigkeiten, das Nötigste zu finanzieren. Bis die von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Entgeltstudie abgeschlossen ist und ein neues Entgeltsystem beschlossen wurde, fordern wir:

Die Finanzierung des Grundbetrages aus öffentlichen Mitteln.

Wir fordern den Bund auf, schnellstmöglich eine Entscheidung hierzu zu treffen. Nur so kann wieder ein leistungsgerechter Steigerungsbetrag an die Werkstattbeschäftigten ausgezahlt werden.

Der Lenkungskreis und die Delegierten der LAG der Caritas Werkstatträte NRW

Petition in Leichter Sprache
Petition als PDF zum Download

Die Werkstatträte und Beschäftigen der HHO haben die Petition der Caritas unterstützt.