Fundraising
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Ihr Testament für Inklusion
„Was bleibt von mir, wenn ich nicht mehr bin?“
Wenn wir einem gewissen Alter näher kommen, ist die Auseinandersetzung mit der eigenen Endlichkeit kein Tabu-Thema mehr. Natürlich gilt es, zu allererst die Familie und Ihnen nahe stehende Angehörige zu versorgen. Darüber hinaus können Sie auch die Heilpädagogische Hilfe Osnabrück (HHO) in Ihrem Testament bedenken.
So kann Ihr Erbe Gutes tun und nachhaltig dazu beitragen, Inklusion und Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigung aktiv zu gestalten. Die HHO begleitet und unterstützt im Stadt- und Landkreis Osnabrück über 4.000 Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen. Für sie ist Ihre Testamentsspende unschätzbar wertvoll: Sie ermöglichen ihnen selbstbestimmter leben zu können.
Für eine Regelung in Ihrem Testament sind oft wenige Sätze ausreichend, um die HHO als Erbin zu bedenken. Damit diese auch korrekt formuliert sind und genau das zur Folge haben, was Sie sich wünschen, empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung.
Gerne vermitteln wir hier, sprechen Sie uns einfach darauf an.
Als gemeinnützige Organisation sind wir darüber hinaus von der Erbschaftssteuer befreit. Somit kommt Ihr Erbe der HHO und damit den Menschen, die wir begleiten, direkt und ungeschmälert zu Gute.