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Testament

Mit Ihrem Testament Teilhabe unterstützen.

„Was bleibt von mir, wenn ich nicht mehr bin?“
Wenn wir einem gewissen Alter näher kommen, ist die Auseinandersetzung mit der eigenen Endlichkeit kein Tabu-Thema mehr. Natürlich gilt es, zu allererst die Familie und Ihnen nahe stehende Angehörige zu versorgen. Darüber hinaus können Sie auch die Heilpädagogische Hilfe Osnabrück (HHO) in Ihrem Testament bedenken.

Person unterzeichnet ein Testament.

So kann Ihr Erbe langfristig Angebote unterstützen, die Menschen mit Beeinträchtigung in den Bereichen Wohnen, Arbeit und Bildung begleiten. Die HHO begleitet und unterstützt im Stadt- und Landkreis Osnabrück über 6.000 Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen. Für sie ist Ihre Testamentsspende von großer Bedeutung: Sie unterstützt Angebote, die selbstbestimmte Lebensführung fördern.

Für eine Regelung in Ihrem Testament sind oft wenige Sätze ausreichend, um die HHO als Erbin zu bedenken. Damit diese auch korrekt formuliert sind und genau das zur Folge haben, was Sie sich wünschen, empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung.

Gerne vermitteln wir hier, sprechen Sie uns einfach darauf an.

Als gemeinnützige Organisation sind wir darüber hinaus von der Erbschaftssteuer befreit. Die im Testament zugewendeten Mittel können daher vollständig für die satzungsgemäßen Aufgaben der HHO eingesetzt werden.

Ihr Ansprechpartner