Bußgelder

Wurde Ihnen von einer Behörde die Auflage erteilt, der HHO eine Zahlung zukommen zu lassen? Wir garantieren Ihnen Diskretion und eine korrekte, transparente Abwicklung. Außerdem informieren wir Sie über getätigte und ausstehende Zahlungen.

Hölzerner Hammer eines Richters.

Bitte geben Sie immer das Aktenzeichen als Verwendungszweck an. Eine Spendenbescheinigung dürfen wir Ihnen nicht ausstellen, da Bußgelder nicht als freiwillige, abzugsfähige Spende gelten. Bei Fragen zur Zahlungsfrist oder Ratenzahlung wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde. Wir dürfen hierzu keine Absprachen oder Vereinbarungen treffen.

IBAN: DE25 2655 0105 0000 0386 38 
BIC: NOLADE22XXX
Sparkasse Osnabrück