Das Behindertentestament

Erbschaft zugunsten von Menschen mit Behinderung

Kinder sind für Eltern das Wichtigste in ihrem Leben, ihnen gelten unsere Fürsorge und unsere ganze Liebe. In besonderem Maße trifft das auf Kinder oder Angehörige mit Beeinträchtigung zu. Gerade bei ihnen denken wir daran, wie sie nach dem Tod der Eltern zurechtkommen können. Sie sollen auch dann zufrieden und finanziell abgesichert leben. Weil uns unsere Kinder – egal ob mit oder ohne Beeinträchtigung – am Herzen liegen, vererben wir ihnen unser Vermögen.

Mutter und Kind lassen bei Sonnenuntergang einen Drachen steigen.

Zur Finanzierung von Wohnheim- oder Pflegeplätzen kann der Nachlass schon nach wenigen Monaten verbraucht sein. Erst danach hat der Angehörige mit Behinderung wieder Anspruch auf Sozialhilfeleistungen. Es ist verständlich, dass sich Eltern entgegen ihrer Überzeugung entschließen, ihrem Kind mit Beeinträchtigung nichts oder nur wenig zu vererben. In jedem Falle steht dem behinderten Kind jedoch der Pflichtteil des Erbes zu, auf den die Sozialhilfeträger bis zu einem geringen Freibetrag zugreifen können.

Sie als Eltern möchten, dass Ihr Kind nach Ihrem Tod Nutzen aus dem Erbe ziehen kann. Ihr Vermögen soll schließlich helfen, die Lebenssituation Ihres Kindes zu verbessern. Wir von der Förderstiftung HHO möchten Ihnen das Behindertentestament empfehlen. Mit diesem notariell bekundeten Willen können Sie Ihrem Kind oder Angehörigen finanzielle Vorteile verschaffen und gleichzeitig Zugriffsmöglichkeiten vermeiden.

Broschüre zum Behindertentestament

Weitere Informationen können Sie auch unserer Broschüre zum Behindertentestament entnehmen. Sie möchten die Broschüre per Post erhalten? Kein Problem, schreiben Sie einfach eine Mail an j.davalos@os-hho.de mit Ihren Kontaktdaten und Sie erhalten die Broschüre postalisch.

Das Behindertentestament
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Wenn Sie rechtliche Beratung für ein Behindertentestament in Anspruch nehmen möchten, sprechen Sie uns gerne an! Wir vermitteln gerne.