Verbände und die HHO warnen:
Anspruch auf Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung muss gewahrt bleiben
Der Paritätische Niedersachsen und die Lebenshilfe Niedersachsen betonen im Vorfeld
der anstehenden Haushaltsberatungen des Niedersächsischen Landtages, dass Menschen mit Beeinträchtigungen einen in der UN-Behindertenrechtskonvention festgelegten Anspruch auf individuelle Teilhabe unabhängig von der jeweiligen Haushaltslage haben.
„Die UN-Behindertenrechtskonvention ist auch in Niedersachsen geltendes Recht
und steht nicht zur Disposition“, betont Kerstin Tack, Vorsitzende des Paritätischen
Niedersachsen. Für beide Verbände gilt daher, dass auch Tarifsteigerungen bei den
Mitarbeiter*innen der Eingliederungshilfe vollumfänglich refinanziert werden müssen.
„Es kann nicht sein, dass Leistungen der Lebenshilfen wirtschaftlich unter Druck geraten
und so Leistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen gefährdet würden“, sagt Frank Steinsiek, Landesgeschäftsführer der Lebenshilfe Niedersachsen.
Beide Verbände fordern die Politik auf, zentrale Bausteine für eine gute Versorgung sicherzustellen
- Auskömmliche Refinanzierung der Tarifsteigerungen für die Mitarbeiter*innen der
Eingliederungshilfe - Menschen in den Mittelpunkt stellen: Personenzentrierte Angebote z.B. durch den
begleitenden Dienst im besonderen Wohnen - Gute Versorgung für Menschen mit besonders hohem Unterstützungsbedarf
- Assistenz im Krankenhaus
- Assistenz für Werkstatträte zur Stärkung der Selbstvertretung
- Finanzierung der Heilerziehungspflege-Schulen durch auskömmliches Schulgeld, so dass
die Ausbildung gesichert