Osnabrücks Betreuungsvereine hoffen auf zusätzliche Gelder
Betreuungsvereine verdeutlichen Justizministerin Dr. Wahlmann den dringenden Handlungsbedarf für die Gewährleistung der Rechtlichen Betreuung für Beeinträchtigte
Auf Einladung der Betreuungsvereine in Stadt und Landkreis Osnabrück kam Justizministerin Dr. Wahlmann. Die Osnabrücker Betreuungsvereine stehen aufgrund der aktuellen Entwicklungen bei der Finanzierung (Inflation, Kostensteigerungen im öffentlichen Dienst und mangelnde Anpassung der Vergütungen) vor existenziellen Problemen. Dabei sind sie entscheidende Akteure in den Gemeinden und tragen maßgeblich zur sozialen Unterstützung vor Ort bei. Angesichts einer immer älter werdenden Bevölkerung bieten sie Beratungs- und Unterstützungsdienste an, die es Menschen ermöglichen, vor Ort aktiv zu sein. Bis zum 31. Dezember 2022 wurden in Stadt und Landkreis Osnabrück 1.183 rechtliche Betreuungen von professionellen Betreuern und 382 von ehrenamtlichen Betreuern geführt, die vom Betreuungsgericht eingerichtet wurden.
Wenn die Vereine ihre Arbeit einstellen, weil sie die Personalkosten mit den 2019 festgelegten Vergütungen nicht mehr decken können, müssten die kommunalen Betreuungsstellen die Betreuungen übernehmen. Im Gegensatz zu den Vereinen und freien Berufsbetreuern würden sie jedoch keine finanzielle Unterstützung aus der Landesjustizkasse erhalten.
Ministerin Dr. Wahlmann teilte mit, dass Niedersachsen dem Inflationsausgleichsgesetz des Bundestags zustimmen wird, jedoch bleibt die Verabschiedung gefährdet, da viele Bundesländer zögern, aufgrund der damit verbundenen Kosten. Hannes Nieland, Geschäftsführer des SKM Osnabrück, wies darauf hin, dass der Betreuungsverein voraussichtlich 2023 mit einem Defizit abschließen wird und für 2024 eine Unterdeckung von mehreren 10.000 Euro aufgrund gestiegener Lohnkosten absehbar ist. Dies kann der Verein nicht alleine bewältigen und gefährdet auch andere Bereiche seiner Arbeit.
Axel Winter vom Betreuungsverein der Diakonie erklärte, dass die monatliche Vergütung von 7,50 Euro pro Betreutem durch das Inflationsausgleichsgesetz nicht ausreicht, um die Vereine vor der Insolvenz zu bewahren. Deshalb ist eine angemessene finanzielle Unterstützung durch die Kommunen erforderlich, um die Überlastung der Betreuungsbehörden zu verhindern.
Die Betreuungsvereine betonen, dass es ihnen wichtig ist, die Unterstützung für Menschen, die auf rechtliche Betreuung angewiesen sind, aufrechtzuerhalten. Dafür ist eine ausreichende staatliche Finanzierung erforderlich. Sie haben jahrelang auf die sich verschärfende Situation hingewiesen und trotzdem ihre Arbeit mit großem Einsatz und steigenden Fallzahlen fortgesetzt. Politik und Verwaltung haben darauf vertraut, dass die Vereine weitermachen würden, aber nun stehen sie in wirtschaftlich schwierigen Zeiten mit dem Rücken zur Wand.
Die Vereine hoffen, dass die Verantwortlichen erkennen, dass zusätzliche Finanzmittel dringend benötigt werden, um den Zusammenbruch einer über Jahrzehnte aufgebauten Infrastruktur zu verhindern. Eine Wiederherstellung dieser Infrastruktur wäre nach einem möglichen Zusammenbruch mit erheblichem Aufwand verbunden.