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Eingliederungshilfe kostet – aber sie wirkt

27.11.2025

Finanzielle Begrenzungen gefährden Teilhabe, Familien und den
Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Zusammengerollte Zeitung mit schwarzem Streifen auf hellblauem Hintergrund. Links der Text "Pressemitteilung" in dunkelblauer Schrift, darunter fünf verschiedenfarbige Punkte in Gelb, Türkis, Blau, Rosa und Rot.

Die Heilpädagogische Hilfe Osnabrück (HHO) und die Heilpädagogische Hilfe Bersenbrück (HpH) sehen mit Sorge auf die Folgen möglicher Finanzierungsengpässe in der Eingliederungshilfe in Niedersachsen. Hintergrund sind die aktuellen Diskussionen über die Finanzierung der steigenden Kosten sozialer Leistungen. „Eingliederungshilfe kostet, aber sie wirkt für Menschen mit Beeinträchtigungen, für Familien und für unsere gesamte Gesellschaft“, sagt Jörg Richter, Geschäftsführer der HHO. „Wer Teilhabeleistungen aufgrund knapper werdender Mittel begrenzt, gefährdet nicht nur individuelle Lebensperspektiven, sondern den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Eingliederungshilfe wirkt – für Menschen und Gesellschaft
Die Eingliederungshilfe ermöglicht Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft: in Bildung, Arbeit, Wohnen und Freizeit. Sie sorgt dafür, dass Vielfalt in der Gesellschaft nicht nur ein Ideal bleibt, sondern gelebte Realität wird.
„Die steigenden Ausgaben sind kein Zeichen von Verschwendung, sondern Ausdruck wachsenden Bedarfs und wachsender Verantwortung“, so Guido Uhl, Geschäftsführer der HpH. „Mehr Menschen mit Behinderung nehmen heute ihre Rechte auf Teilhabe wahr – das ist ein Fortschritt, kein Problem.“

Investition in Zukunft und Chancengerechtigkeit
Die beiden Träger betonen, dass Eingliederungshilfe keine „Fürsorgeleistung“ ist, sondern eine Investition in gesellschaftliche Zukunftsfähigkeit. Jeder investierte Euro stärkt Selbstständigkeit, Bildungschancen und Teilhabe – und entlastet langfristig andere soziale Sicherungssysteme.
Besonders deutlich wird die Wirkung bei Familien:
Viele Eltern von Kindern mit Beeinträchtigungen können nur durch Leistungen der Eingliederungshilfe – etwa Schulbegleitung, Assistenz oder Tagesstrukturen – einer
Erwerbstätigkeit nachgehen. „Ohne diese Unterstützung müssten viele Eltern ihre Berufstätigkeit aufgeben. Das führt zu Einkommensverlust, Armutsrisiken und dem Verlust wertvoller Fachkräfte“, erklärt Jörg Richter. Eingliederungshilfe stabilisiert Familien – und stärkt damit auch die Wirtschaft.“

Hintergrund in Weiß, oben rechts HHO-Logo mit bunten Punkten. Unten rechts violetter Halbkreis mit Zitat: „Wer Teilhabeleistungen begrenzt, gefährdet nicht nur individuelle Lebensperspektiven, sondern den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“ – Jörg Richter, Geschäftsführer HHO.
Jörg Richter macht auf die gesellschaftliche Gefahr aufmerksam, die eine Vernachlässigung der Eingliederungshilfe mit sich bringt

Bürokratie abbauen statt Teilhabe kürzen

Kind sitzend an weißem Tisch in einem hellen Raum mit Holzschränken, darauf Zeichnungen und Karten. Auf Tisch mehrere Bastelutensilien, darunter bunte Knete und durchsichtige Box. Gelber Vorhang und viel Tageslicht durch Fenster.
Eingliederungshilfe hat die Kompetenz zu unterstützen

Gerade der Bürokratieaufbau in der Eingliederungshilfe hat zu enormen Kostensprüngen in den letzten Jahren geführt. Ein Bürokratieabbau, wie im Koalitionsvertrag gefordert, muss dringend angegangen werden. Deswegen fordern HHO und HpH, bestehende Strukturen effizienter zu gestalten.
Ein zentraler Hebel sei der Abbau übermäßiger Bürokratie, wie ihn auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten (BAG WfbM) seit Langem fordert (siehe bspw. Stellungnahme BAG. zum Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der
Eingliederungshilfe zur Bundestagswahl 2025)
„Es braucht weniger Papier und mehr Begegnung. Hilfen müssen dort ankommen, wo sie gebraucht werden – nicht in Formularstapeln versanden“, betont Guido Uhl.
HHO und HpH unterstützen die Vorschläge BAG WfbM, Verfahren zu vereinfachen, digitale Schnittstellen auszubauen und Genehmigungsprozesse zu beschleunigen.

Inklusion ist ein Menschenrecht
Inklusion und Teilhabe sind keine freiwilligen Leistungen, sondern sind verbrieftes Menschenrecht– verankert in der UN-Behindertenrechtskonvention und im deutschen Grundgesetz. Teilhabe ist die Grundlage einer demokratischen
Gesellschaft.