Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung vertritt die Interessen der schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiter.

Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung (kurz: SBV) vertritt die Interessen der schwer­be­hin­derten und gleichgestellten Mitarbeiter und ist gleichzeitig auch erste Anlaufstelle für alle diejenigen, die aufgrund längerer Erkrankung eventuell von einer Schwerbehinderung bedroht sind. Außerdem nimmt die SBV bei der Berücksichtigung schwerbehinderter oder gleichgestellter Menschen an Bewerbungsverfahren teil.

Aufgabe der SBV ist es vor allem, schwer­behinderten Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben zu erleichtern und ihnen helfend und beratend zur Seite zu stehen.

Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiter bietet Beratung und Begleitung bei gesundheitlichen Problemen am Arbeitsplatz, Erarbeitung von Lösungen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten, Vermittlung bei Konflikten, Begleitung beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement, Hilfe beim Ausfüllen von Antragsformularen, Informa­tion über Sonderregelungen, Fördermöglichkeiten und Zuschüsse sowie Zusammenarbeit mit externen Ansprechpartnern.

Alle Beratungsgespräche werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.