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Fahrzeug-Innenreinigung

Glänzend sauber, mit Herz und Sorgfalt

Wir übernehmen für Sie die Innenreinigung Ihres Unternehmensfuhrparks oder Ihres Privat-PKWs.
Kurze Wartezeiten und flexible Termine!

Fahrzeug-Innenreinigung

Sie suchen eine gründliche, zuverlässige und sozial engagierte Lösung für die Innenreinigung Ihres Unternehmens-Fuhrparks oder Ihres Privat-PKW?
Dann sind Sie bei uns richtig!

In der HHO-Werkstatt in Hilter bietet ein motiviertes Team aus Menschen mit und ohne Behinderung professionelle Fahrzeugpflege. Ob Basis-Innenreinigung oder umfassende Reinigung mit Extras wie Tierhaarentfernung oder Außenreinigung - Sie haben die Wahl.

Inklusion zum Mitmachen:

Mit jedem Auftrag fördern Sie sinnvolle Arbeit und gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderung. Sauberkeit, die Gutes bewirkt.

Für Sie erreichbar

Wir reinigen für Sie:

  • Innenraum und Kofferraum (saugen)
  • Fußmatten
  • Cockpit
  • Handschuhfach
  • Ablagen
  • Lüftungsschlitze
  • Einstiegsleisten und Scheiben

Extras

Türfalz und Kanten

gründlich reinigen

Sitze

mit Nassreiniger und Reinigungsmittel säubern

Tierhaarentfernung

Umfassende Reinigung von Tierhaaren nach Aufwand

Außenreinigung

Das Auto wird in die Waschanlage gefahren und abgeledert

Preise

Preise variieren je nach

  • Fahrzeuggröße - PKW/VAN
  • Verschmutzung (stark/leicht)
  • Extras

Hier finden Sie uns

Dyckerhoffstraße 6

49176 Hilter am Teutoburger Wald

Erreichbarkeit

Montags bis donnerstags: von 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitags: von 8:00 bis 14:00 Uhr

Zur Ausgleichsabgabe verpflichtet?

Arbeitgeber, die zur Ausgleichsabgabe verpflichtet sind (s. Kasten rechts), können ihre Zahlungspflicht ganz oder teilweise dadurch erfüllen, dass sie anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) Aufträge erteilen. 50 Prozent der in den Aufträgen enthaltenen Arbeitsleistung kann an der zu zahlenden Ausgleichsabgabe abgesetzt werden (§ 223 SGB IX). Die Höhe der Arbeitsleistung und das Vorliegen der Anrechnungsvoraussetzungen werden auf jeder Rechnung von der Werkstatt ausgewiesen.

Definition Ausgleichsabgabe

Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen nicht beschäftigen (Beschäftigungspflicht, § 154 SGB IX), haben sie für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zu entrichten (§ 160 Absatz 1 Satz 1 SGB IX).

An diesen Standorten bieten wir dieses Angebot an.

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