Pflegeberatung

für Menschen mit pflegerischem Hilfebedarf und ihre Angehörigen

Gemeinsam mit Ihnen schauen wir Ihre persönliche Pflegesituation an und besprechen Ihre Möglichkeiten.

Pflegeberatung

Pflege-Check

Wir beraten unter anderem zu:

  • Pflegesach- und Kombinationsleistungen
  • Verhinderungspflege
  • Kurzzeitpflege
  • Tages- und Nachtpflege
  • Entlastungsbetrag
  • Pflegehilfsmitteln
  • Wohngruppenzuschlag
  • Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
  • Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen
  • Selbsthilfe
  • Freistellungsmöglichkeiten

Für Sie erreichbar

Was ist ein Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI?

Der Beratungseinsatz auch „Beratungsbesuch“ genannt, ist eine Pflegeberatung, die Pflegegeldempfänger in regelmäßigen Abständen in Anspruch nehmen müssen, wenn sie zu Hause gepflegt werden.

Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI

Bei nicht regelmäßiger Pflegeberatung kann das Pflegegeld gekürzt werden.

Pflegegrad 1

Die Inanspruchnahme einer Pflegeberatung ist freiwillig

Pflegegrad 2 + 3

Die Inanspruchnahme einer Pflegeberatung alle sechs Monate verpflichtend

Pflegegrad 4 + 5

Die Inanspruchnahme einer Pflegeberatung ist alle drei Monate verpflichtend

Unsere Pflegeberater*Innen

  • verfügen über langjährige Erfahrungen in der ambulanten Pflege
  • sind auf Menschen mit psychischen, geistigen und körperlichen Beeinträchtoigungen mit ihren Hilfebedarfen spezialisiert
  • sind über die rechtlichen Vorgaben hinaus weitergebildet
  • bieten Ihnen eine Beratung angepasst an Ihre Bedürfnisse und unter Berücksichtigung der aktuellen Sozialgesetzgebung

Auf Wunsch des Pflegebedürftigen können auch Angehörige an dem Beratungsgespräch teilnehmen. Die Kosten werden von der Pflegekasse getragen.

An diesen Standorten bieten wir dieses Angebot an.

Klicken Sie in der Karte oben links auf das Minus-Zeichen, um weitere Standorte zu sehen.

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