Information der Geschäftsstelle, Dolmetschervermittlung (DGS)
- Telefon: 05 41 / 99 91 - 321
- E-Mail: dolmetschervermittlung@os-hho.de
Die Dolmetschervermittlung der HHO
In sämtlichen Lebensbereichen können hörende und hörgeschädigte Menschen aufeinander treffen. Das Gebärdensprachdolmetschen sorgt für eine reibungslose Kommunikation beider Sprach- und Kulturgruppen. Durch die Verdolmetschung in beide Richtungen wird eine Teilhabe in nahezu allen Lebensbereichen ermöglicht.
Sie benötigen eine/n Gebärdensprachdolmetscher/-in? Kein Problem!
Wir – die Dolmetschervermittlung der HHO – verfügen über einen Pool von freiberuflichen Dolmetschern, aus dem wir Ihnen gerne einen Dolmetscher vermitteln.
Für unsere Leistung berechnen wir Gebühren in Höhe von 8 Euro pro Auftrag.
Bitte bestellen Sie so früh wie möglich – am besten sofort, wenn Sie das Datum einer Veranstaltung kennen, auf der gedolmetscht werden soll. So ist die Chance sehr hoch eine/n Dolmetscher/-in für den gewünschten Termin zu bekommen und diese haben Zeit sich gut vorzubereiten, so dass am entsprechenden Tag alles reibungslos klappt.
Je früher Sie bestellen, desto größer ist die Chance, auch eine/n freien Dolmetscher/-in zu finden. Bei Anfragen, die sehr kurzfristig eingehen, kann es sein, dass alle Dolmetscher/innen bereits ausgebucht sind.
Der/die freie Dolmetscher/in wird sich dann bei Bedarf mit Ihnen in Verbindung setzen, um weitere Details zu besprechen oder Vorbereitungsmaterial anzufordern.
Bitte bedenken Sie, dass kurzfristig (ab 3 Tage vor der Veranstaltung) abgesagte Bestellungen in Rechnung gestellt werden.
Wichtig! Klären Sie vor dem Einsatz – bestenfalls bereits vor der Bestellung - wer die Kosten übernimmt!
Gebärdensprachdolmetscher/innen (kurz: GSD) übertragen Äußerungen aus der gesprochenen Sprache in die gebärdete und umgekehrt. Da Dolmetschen schwerpunktmäßig für den Augenblick bestimmt ist, muss das Gesprochene im ersten Zugriff erfasst und umgesetzt werden. Der/die Dolmetscher/-in muss deshalb über ein umfassendes sprachliches, fachliches und kulturelles Wissen verfügen, das er/sie in der jeweiligen Situation in Sekundenbruchteilen abzurufen hat. Vor jedem Einsatz ist daher eine gründliche inhaltliche und fachsprachliche Vorbereitung unumgänglich.*
(* vgl. Berufsbild für Gebärdensprachdolmetscher/innen und verwandte Berufe)
Gebärdensprachdolmetscher/innen sind bei verschiedensten Anlässen, wie Gesprächen, auch am Telefon, Vorträgen etc. tätig. Auch das Übersetzen von Schriftstücken gehört zu ihren Aufgaben. Im Folgenden sind beispielhaft einige Bereiche aufgeführt, wobei kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben wird.
In allen Situationen unterliegen Dolmetscher/innen gemäß ihrer Berufs- und Ehrenordnung der Schweigepflicht. Somit können Sie sicher sein, dass Informationen, die mit dem Auftrag zusammenhängen, weder vor, während noch nach der jeweiligen Veranstaltung an Dritte weitergegeben werden. Sämtliches Vorbereitungsmaterial, das Sie Dolmetscher/innen für eine Veranstaltung zur Verfügung stellen, wird nach Auftragserfüllung vernichtet.
• Deutsche Lautsprache
• Deutsche Gebärdensprache (DGS)
• Lautsprachbegleitende Gebärden (LBG)
Gebärdensprachdolmetscher/innen übersetzen überwiegend in den Sprachen Deutsche Lautsprache (voicen) und Deutsche Gebärdensprache.
Das Arbeitsfeld der Schriftdolmetscher ist ebenso breit gefächert, wie das der Gebärdensprachdolmetscher. Sie werden eingesetzt, um Kommunikation im Alltag sicher zu stellen und barrierefreie Teilhabe bei Veranstaltungen zu ermöglichen.
Schriftdolmetscher werden gezielt für Einsätze angefragt. Für Termine und Veranstaltungen über 60 Minuten wird in der Regel im Team gearbeitet.
In Niedersachsen gibt es niedergelassene Schriftdolmetscher. Es besteht aber auch die Möglichkeit, für einen Termin einen Onlinedienst zu nutzen. In jedem Fall muss man rechtzeitig vor dem Termin einen Schriftdolmetscher buchen.
Anders als beim Gebärdensprachdolmetschen braucht das Schriftdolmetschen eine technische Ausstattung. Vor einem Dolmetschauftrag muss geklärt werden, ob die technischen Mittel vorhanden sind und ob der Aufwand nicht zu groß ist – zum Beispiel für einen kurzen Arzttermin.
Beziehen Sie den/die Dolmetscher/in bereits bei der Planung des Termins ein und informieren Sie ihn/sie über den Veranstaltungsrahmen (Themen, Räumlichkeit, Ihre Erwartungen bzgl. des Termins etc.).
Die Vorbereitung ist für beide Seiten wichtig. Der/Die Dolmetscher/in wird Sie z. B. nach folgenden Dingen fragen:
• Namenslisten (z. B. Organigramme)
• Redeskripte (als Datei oder handschriftlich)
• Folien
• Power-Point-Dateien
• Zeichnungen
• Filme
• ...
Bitte informieren Sie die dolmetschende Person entsprechend.
In der Dolmetschsituation nimmt der/die Dolmetscher/in eine neutrale Rolle ein. Sprechen Sie daher ihr Gegenüber direkt in der zweiten Person Singular an und stellen Sie, wenn möglich, Blickkontakt her. Der/Die Dolmetscher/in dolmetscht dann die Äußerungen der Gesprächspartner jeweils in der Ich-Form.
Dolmetscher/innen arbeiten in vielen Situationen in Doppelbesetzung. Dies geschieht aus qualitativen und gesundheitlichen Gründen.
Empirische Studien haben gezeigt, dass die Qualität bei simultanem Dolmetschen nach einer Dauer von ca. 20-30 Minuten abnimmt.
Darüber hinaus handelt es sich beim Gebärdensprachdolmetschen um eine körperlich einseitig belastende Tätigkeit, die eine durchgehend hohe Konzentration erfordert. Dolmetscher/innen arbeiten daher in Einzelbesetzung nicht länger als maximal eine Stunde. Insofern ist bei längeren Dolmetscheinsätzen (länger als eine Stunde) ein Dolmetschen in Doppelbesetzung erforderlich, um die Dolmetschqualität sowie die Gesundheit der tätigen Dolmetscher/innen aufrecht zu erhalten.
Auf Grund der hohen mentalen und körperlichen Anforderungen während des simultanen Dolmetschens ist bei länger andauernden Veranstaltungen auf eine angemessene Pausenregelung zu achten.
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