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"Hilfen für Helfer"
Im Jahr 2007 wurde das Gesetz "Hilfen für Helfer" verabschiedet. Mit dem Gesetz werden Spender und Zustifter steuerlich wirksamer unterstützt als bisher. Das Gesetz bringt u.a. folgende Änderungen bei der Förderung im Sozialwesen:
- Vereinheitlichung und Anhebung der Höchstgrenzen für den Spendenabzug auf 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte (§ 10b Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG) für alle förderungswürdigen Zwecke wie die Arbeit der Heilpädagogischen Hilfe Osnabrück.
- Verdoppelung der Höchstgrenze für den Sonderausgabenabzug sogenannter Unternehmensspenden. Grundsätzlich ist der Höchstabzug für Spenden nach den oben genannten Kriterien definiert. Unternehmen können alternativ den Höchstbetrag wie folgt berechnen: 0,4 % der Summe Umsätze und der Löhne und Gehälter.
- Einführung eines zeitlich unbegrenzten Spendenvortrags. Das heißt wenn eine Person oder ein Unternehmen eine Spende leisten möchte, die über die genannte Höchstgrenze hinaus geht, kann sie die Spende auch zu einem späteren Zeitpunkt steuerlich absetzen bzw. den Abzug über die Folgejahre verteilen.
- Erleichterter Spendennachweis bis 200 €. Für Spenden bis 200 Euro reicht ein einfacher Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung als Nachweis für das Finanzamt aus. Bei Spenden über 200 € ist eine Zuwendungsbestätigung von der begünstigten Organisation als Nachweis für das Finanzamt nötig. Die Heilpädagogische Hilfe stellt Ihnen ab 50 Euro eine Spendenquittung aus.
- Anhebung des abziehbaren Höchstbetrages für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital / Zuwendungen zum Vermögensstock auf 1 Million Euro. Dies gilt zusätzlich zu sonstigen Spenden. Dieser Abzug kann bei Zustiftungen über 10 Jahre verteilt werden.
Durch dieses Gesetz profitieren nicht nur Menschen mit Behinderung von Ihrer Unterstützung, auch für Sie hat eine Spende an die HHO viele Vorteile.


