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Mitwirkung im Werkstattrat

§139 des SGB IX sieht die Einrichtung eines Werkstattrates zur Vertretung der Beschäftigten-Interessen gegenüber der Werkstattleitung vor. Dieser setzt sich aus mindestens drei Mitgliedern zusammen. Neben den Interessen aller Beschäftigten, berücksichtigt er auch die Interessen der im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich tätigen Menschen mit einer Behinderung.

Als Mitglied der Diakonie gilt in den Osnabrücker Werkstätten die Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung (DWMV).

Eine Besonderheit der Osnabrücker Werkstätten ist die Einrichtung eines Werkstattrates an jedem unserer zehn Standorte. Aus Vertretern der Werkstatträte jeder Werkstatt und den Cafeterien (11 Werkstatträte) bildet sich zudem ein Gesamtwerkstattrat, der alle vier Wochen zusammentrifft.
Gewählt werden die Werkstatträte deutschlandweit in einem festgelegten Zeitraum für eine Amtszeit von vier Jahren. Er setzt sich aus Beschäftigten aller Arbeitsbereiche zusammen.

Ein Mitbestimmungsrecht hat der Werkstattrat in folgenden Angelegenheiten:

  • Fragen der Ordnung im Arbeitsbereich der Werkstatt
  • Beginn und Ende der Beschäftigungszeiten, der Pausen und der Zeiten für begleitende Maßnahmen
  • Aufstellung von Grundsätzen für den Urlaubsplan
  • Fragen der Gestaltung der Arbeitsentgelte
  • Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Werkstattbeschäftigten zu überwachen
  • Aufstellung von Grundsätzen für die Fort- und Weiterbildung, der begleitenden Maßnahmen
  • Gestaltung von Sanitär- und Aufenthaltsräumen
  • Fragen der Verpflegung
  • Planung und Mitgestaltung sozialer Aktivitäten für die Werkstattbeschäftigten.


Ferner hat der Werkstattrat ein Recht darauf, über die wirtschaftliche Situation der Werkstatt informiert zu werden.

Um die Mitglieder des Werkstattrates bei der Bewältigung ihrer Aufgaben zu unterstützen, werden sie einerseits durch Bildungsmaßnahmen geschult: In den Seminaren lernen die Mitglieder so beispielsweise die Aufgaben des Werkstattrates kennen, können EDV-Kurse besuchen und werden über gesetzliche Rahmenbedingungen ihrer Arbeit informiert. Zusätzlich können sie eine Vertrauensperson auswählen, welche als Assistent des Rates agiert und der Schweigepflicht unterliegt.

Osnabrücker Werkstätten gGMBH
Industriestraße 17
49082 Osnabrück

0541 / 9991-0
www.os-hho.de

Berufsvorbereitendes Soziales Jahr


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