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Teilhabe am Arbeitsleben - Berufliche Integration

Teilhabe am Leben und in der Gemeinschaft ist das Ziel unserer Arbeit. Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen mit Behinderung in ihrer Individualität akzeptiert werden und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Wir stärken ihre Selbstbestimmungskompetenz und unterstützen sie dabei, sich öffentlich Gehör zu verschaffen.

Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben ist gewährleistet durch:

  • den gesetzlichen Auftrag von Werkstätten nach §136 SGB IX
    So ist es beispielsweise Aufgabe der Werkstatt, Menschen mit Behinderung ein breites Angebot an Arbeitsplätzen vorzuhalten. Zudem ist sie damit beauftragt, den Wechsel von behinderten Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen zu fördern.
  • den Gedanken von Inklusion
    Im Sinne der Inklusion sollen Menschen mit Behinderung innerhalb der Gesellschaft leben und arbeiten können.
  • die zunehmende Bedeutung von Personenzentrierung
    Menschen mit Behinderung bestimmen heute stärker denn je selbst, wie und wo sie leben und arbeiten wollen.


Die Osnabrücker Werkstätten widmen sich dieser Aufgabe in unterschiedlicher Weise: Die Fachberatung Berufliche Integration sucht fortwährend nach alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung innerhalb und außerhalb der Werkstatt. Zudem vermittelt sie Beschäftigte der Werkstatt in einzelne ausgelagerte Arbeitsplätze und wirkt beim Integrationsunternehmen der Heilpädagogischen Hilfe Osnabrück mit – der Osna-Integ gGmbH.

Informationen zum Erstkontakt und dem Aufnahmeverfahren der Osnabrücker Werkstätten finden Sie hier.


Informationen zur Fachberatung Berufliche Integration finden sie hier.

Osnabrücker Werkstätten gGMBH
Industriestraße 17
49082 Osnabrück
www.os-hho.de